Freiwilliger Besuch: Regelung verlängert
Aktuelle Infos vom 15.03.2021: Am Wochenende hat das Sozialministerium die 11. Änderungsverordnung zur stufenweise Wiederaufnahme des Betriebs von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen veröffentlicht. Demnach verlängern sich die derzeitigen Regelungen, und damit auch der freiwillige Besuch der Werkstatt, bis zum 28. März 2021.